Seit dem 1. Mai 2021 greift wieder die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Diese war bis zum 30.04.2021 unter bestimmten Bedingungen (insb. gem. § 1 Absatz 3 COVInsAG) ausgesetzt. In diesem Guide fassen wir in vier Schritten zusammen, was Unternehmen jetzt zwingend tun sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.